Immobiliensachverstaendige
Bundesweite Immobilienbewertung, Beratung und Analyse Ihres Grundbesitzes durch qualifizierte Immobiliensachverständige

 

Immobiliengutachter
bundesweit

Unsere Immobilien-
wertermittler-Leistungen

Unsere Immobilien-
bewerter- Qualifikation

Bewertungsanlässe
für Immobilienbewertung

Immobilienwertermittlung
nach IAS/IRFS Basel II

Die Philosophie der Immobiliensachverständigen

Unser Immobilien-
wertermittler-Team

Neue Immobilien-
bewerter gesucht

Immobilien-Lexikon

Impressum/Kontakt

Mitgliederbereich
und sonstiges

Mögliche Anlässe für eine Immobilienbewertung

 


Grundstücksgeschäfte bei
An- und Verkauf
Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und zu
Preisverhandlungen erstellt
Beleihung Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen.
Oftmals wird die Einschätzung vom Gläubiger vor Darlehensvergabe verlangt.
Vermögensaufstellungen z.B. für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken.
Vermögensauseinandersetzungen
bei Familienrechtsangelegenheiten
z. B. im Erbfall, bei Schenkung
Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht über den Wert der Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können.
im Rahmen von Betreuungen Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer ein Gutachten um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern.
Vermögensauseinandersetzungen
bei Ehescheidung
Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.
Steuerliche Zwecke Mögliche Anlässe sind z.B. die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert), oder die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, aber auch bei Festsetzungen von Schenkung- und Erbschaftsteuer
Zwangsversteigerung Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungs gericht und wird im Regelfall auch vom Gericht beauftragt.
Versicherungsfall Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.
Eintragung von Lasten und
Beschränkungen in Abt. II
Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, Überbaurenten, etc.


Verkehrswertgutachten - Beleihungswertermittlung - Schätzungen des Grundstücks und des Gebäudes - Wirtschaftlichkeitsprüfung