Grundstücksgeschäfte bei
An- und Verkauf |
Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und zu
Preisverhandlungen erstellt |
| Beleihung |
Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe
von dinglich gesicherten Darlehen.
Oftmals wird die Einschätzung vom Gläubiger
vor Darlehensvergabe verlangt. |
| Vermögensaufstellungen |
z.B. für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe,
Firmenübernahme, Rating für Banken. |
Vermögensauseinandersetzungen
bei Familienrechtsangelegenheiten
z. B. im Erbfall, bei Schenkung |
Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft
nicht über den Wert der Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können. |
| im Rahmen von Betreuungen |
Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht
vom bestellten Betreuer ein Gutachten
um eine
Verschleuderung des Vermögens zu verhindern. |
Vermögensauseinandersetzungen
bei Ehescheidung |
Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden. |
| Steuerliche Zwecke |
Mögliche Anlässe sind z.B. die Erstellung von
Bilanzen, die steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert),
oder die Übernahme von Firmenvermögen in
Privatvermögen, aber auch bei Festsetzungen
von Schenkung- und Erbschaftsteuer |
| Zwangsversteigerung |
Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung
des Verkehrswertes durch das Vollstreckungs
gericht und wird im Regelfall auch vom Gericht
beauftragt. |
| Versicherungsfall |
Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes
wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen
Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und
Bodens bleibt dabei unberücksichtigt. |
Eintragung von Lasten und
Beschränkungen in Abt. II |
Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch,
Wegerechten, Überbaurenten, etc. |