Neuerungen und Änderungen für Immobilieneigentümer in 2015

27. April 2015
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Immobilien News 2015 – Neuerungen und  Änderungen für Immobilieneigentümer in 2015

Höhere Steuern beim Immobilienerwerb in Nordrhein-Westfalen und im Saarland
Ab Januar 2015 werden Immobilienkäufer in zwei Bundesländern wieder mehr bezahlen müssen:
Im Saarland steigt die Grunderwerbsteuer von 5,5 auf 6,5 Prozent des Kaufpreises,
in NRW erhöht sie sich sogar von 5 auf 6,5 Prozent.
Gemäß einer aktuellen Tabelle (Quelle wikipedia, daher ohne Gewähr) sieht die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern aktuell wie folgt aus:

Bundesland Steuersatz
seit 1998
Erhöhung
ab
auf
Steuersatz
Quelle
Baden-Württemberg 3,5 % 05.11.2011 5,0 % [10]
Bayern 3,5 % keine Erh.
Berlin 3,5 % 01.01.2007 4,5 % [11]
01.04.2012 5,0 %
01.01.2014 6,0 % [12]
Brandenburg 3,5 % 01.01.2011 5,0 % [13]
Bremen 3,5 % 01.01.2011 4,5 % [14]
01.01.2014 5,0 % [15]
Hamburg 3,5 % 01.01.2009 4,5 % [16]
Hessen 3,5 % 01.01.2013 5,0 % [17]
01.08.2014 6,0 % [18]
Mecklenburg-Vorpommern 3,5 % 01.07.2012 5,0 % [19]
Niedersachsen 3,5 % 01.01.2011 4,5 %
01.01.2014 5,0 % [20]
Nordrhein-Westfalen 3,5 % 01.10.2011 5,0 % [21]
01.01.2015 6,5 % [22]
Rheinland-Pfalz 3,5 % 01.03.2012 5,0 % [23]
Saarland 3,5 % 01.01.2012 4,5 % [24]
01.01.2013 5,5 % [25]
01.01.2015 6,5 % [26]
Sachsen 3,5 % keine Erh.
Sachsen-Anhalt 3,5 % 02.03.2010 4,5 %
01.03.2012 5,0 % [27]
Schleswig-Holstein 3,5 % 01.01.2012 5,0 % [28]
01.01.2014 6,5 % [29]
Thüringen 3,5 % 07.04.2011 5,0 % [30]

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)

 

Zusätzlich wurden bereits zum 01.08.2013 die Notargebühren erhöht, so dass man mit den früher üblichen 1,5 % Nebenkosten bei Kauf einer Immobilie für Notar und Grundbuchamt nicht mehr hinkommt.
Eher müssen Sie jetzt beim Kauf Ihrer Immobilie mit 2 % und mehr rechnen. Im Internet gibt es hierzu verschiedene Rechner mit denen Sie Ihre Kaufnebenkosten kalkulieren können.
Eine der wenigen Möglichkeiten legal noch etwas Steuern bei der Grunderwerbsteuer zu sparen ist die Aufteilung des Kaufpreises wenn Zubehör oder sonstige bewegliche Sachen wie z.B. eine Einbauküche, Sauna oder Heizöl im Tank, aber auch Markisen o.ä. mitverkauft werden. Auch z.B. einer Fotovoltaikanlage die nur aufgeständert wurde also nicht in das Dach integriert ist gilt als Zubehör. Im Rahmen der Immobilienbewertung ergeben sich hier je nach Höhe der Einspeisevergütung oftmals nicht unerhebliche Mehrwerte die leicht im 5-Stelligen Bereich liegen.
Soweit daher solche Gegenstände rechtlich als Zubehör definiert werden können, unterliegen sie normalerweise nicht der Grunderwerbsteuer. Es empfiehlt sich daher, einen Teil des Kaufpreises auszuweisen für Zubehör mit der Wirkung, dass dann Grunderwerbsteuer auf diesen Teil nicht anfällt. Allerdings wird dies vom Finanzamt kontrolliert und bei Übertreibungen beanstandet.
Dies stellt keine steuerliche Beratung dar. Lassen Sie sich daher von Ihrem Steuerberater informieren bevor Sie einen Kaufvertrag für eine Immobilie abschliessen.

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