Anlass/ Zweck

Vermögensaufstellungen
z.B. für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken.

 

Vermögensauseinander-setzungen bei Familienrechts-angelegenheiten z. B. im Erbfall, bei Schenkung
Wenn sich die Erben einer Erbengemeinschaft  über den Wert der Immobilie und ggf. eine  Auszahlung an die Miterben Gedanken machen müssen.

 

Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf
Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kaufverhandlungen erstellt

 

Beleihung
Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen. Oftmals wird die Einschätzung vom Gläubiger vor Darlehensvergabe verlangt.

 

Im Rahmen von Betreuungen
Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer ein Gutachten um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern.

 

Vermögensauseinander-setzungen bei Ehescheidung
Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.

 

Steuerliche Zwecke
Mögliche Anlässe sind z.B. die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert), oder die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, aber auch bei Festsetzungen von Schenkung- und Erbschaftsteuer

 

Zwangsversteigerung
Ein Gutachten wird für die Bemessung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht benötigt und wird im Regelfall auch vom Gericht beauftragt.

 

Versicherungsfälle
Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.

 

Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abt. II
Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, Überbaurenten, etc.

 

 

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