Einfamilienwohnhäuser

3. Mai 2016
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Als Einfamilienwohnhäuser werden i.d.R. freistehende Gebäude mit nur einer Wohneinheit bezeichnet, für eine Familie gedacht sind. Unter diese Kategorie fallen sowohl kleine Siedlungshäuser darunter, als auch feudale Villen.

Die Bewertung von Einfamilienhäusern wird in den meisten Fällen im Sachwertverfahren durchgeführt, da Renditeüberlegungen bei dem Erwerb solcher Immobilien nicht im Vordergrund stehen, sondern die Eigennutzung. Diese Wohnform dient der Erholung, dem gemeinschaftlichen Erleben- ein Refugium für alle Lebenslagen.

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